1. KinderangelnFür Kinder bis zum 10. Geburtstag gibt es die Möglichkeit, bei einem erwachsenen Fischereischeininhaber „mit zu angeln“. Die Kleinen können also mit Papa oder Opa ans Wasser gehen und dürfen mit deren Ausrüstung angeln und Fische fangen. Nur beim Abhaken, Betäuben und Töten sollten die Erwachsenen einschreiten, damit der Fisch nicht unnötig leiden muss.
2. JugendfischereischeinAb dem 10. Geburtstag können Kinder und Jugendliche bei der Stadt oder Gemeinde einen Jugendfischereischein lösen. Dieser ist nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers (der übrigens nicht volljährig sein muss) gültig. Der Jugendfischereischein berechtigt zum Führen eigener Angelruten und zum Versorgen des Fangs unter Aufsicht des Begleiters. Mit einem Jugendfischereischein darf man nur bis zum 16. Geburtstag angeln. Ähnliches gilt beim Sonderfischereischein für Behinderte, der jedoch keine Altersbegrenzung aufweist.
3. FischereischeinEinen Fischereischein bekommt man bei der Stadt oder Gemeinde gegen Vorlage des Zeugnisses über die bestandene Fischerprüfung frühestens ab dem 14. Geburtstag. Dieser wird als 1-Jahres- oder als 5-Jahres-Fischereischein aus-gestellt. Er ist beim Kauf von Erlaubnisscheinen vorzuzeigen und beim Angeln immer mitzuführen.
4. Fischerprüfung – schriftlicher TeilDas Bestehen der Fischerprüfung ist Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeins. Für die Vorbereitung ist der Besuch eines Lehrgangs, der von vielen Fischereivereinen angeboten wird, dringend zu empfehlen. Adressen können bei den Unteren Fischereibehörden der Kreise/kreisfreien Städte erfragt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen 60 Fragen aus 6 Fachgebieten beantwortet werden.
5. Fischerprüfung – praktischer TeilHierbei muss eine vorgegebene Angelrute inkl. Montage zusammengebaut bzw. zusammengelegt werden. Insgesamt stehen 10 Aufgaben für verschiedene Angeltypen und Fischarten zur Auswahl. Außer Angelrute, Angelrolle, Schnur, Haken, Köder etc. ist unbedingt auch das Zubehör wie Kescher, Schlagholz, Messer etc. hinzuzufügen, damit der gefangene Fisch waidgerecht versorgt werden kann.
6. Fischerprüfung – FischartenerkennungZur praktischen Prüfung zählt auch die Fischartenerkennung. Dazu müssen insgesamt 44 Fischarten auf Bildtafeln unterschieden werden. Dieser Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn von 6 vorgelegten Bildern 4 zutreffend benannt werden können. Im Anschluss an die erfolgreich bestandene Prüfung erhält man ein Zeugnis.
7. ErlaubnisscheinDer letzte Schritt zum Angeln ist der Erwerb eines Erlaubnisscheins. Da die meisten Gewässer von einem Fischerei-verein bewirtschaftet werden, muss man eine Erlaubnis kaufen, um dort zu fischen. Diese gibt es meistens als Tages-, Wochen- oder Jahresscheine. Der Fischereischein muss dazu vorgezeigt werden. An wen man sich wenden muss, kann bei den Anglern vor Ort oder in einem nahe gelegenen Angelgeschäft erfragt werden.
8. VereinsmitgliedschaftAm preiswertesten und erfolgreichsten fischt man als Vereinsmitglied. Fischereivereine bieten ihren Mitgliedern eine Auswahl an Vereinsgewässern an. Diese sind oft gut besetzt und durch regelmäßige Besuche steigt der Fangerfolg. Die Erlaubnisscheingebühren sind in der Regel im Jahresbeitrag enthalten. Zusätzlich kommt man mit Gleichgesinnten in Kontakt, kann sich austauschen und Freunde finden. Über den Fischfang hinaus leisten die Fischereivereine wertvolle Arbeit für die Erhaltung der Gewässer und den Schutz der Fische.
Quelle: Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V
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