Aufnahme von Kindern in den Fischereiverein
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Auslegung des Landesfischereigesetzes im Hinblick auf die Zulassung von Kindern beim Angeln geregelt. Kinder, die aufgrund ihres Alters noch keinen Jugendfischereischein erwerben können, dürfen einem erwachsenen Fischereischeininhaber bei der Ausübung des Fischfangs „assistieren“, d.h., sie dürfen angeln! Abhaken und Versorgen der Fische muss vom Erwachsenen vorgenommen werden. Damit können Kinder unter 10 Jahren die Mitgliedschaft im ASV erwerben! Der Verbandsbeitrag beträgt 3,85 € incl. Mitgliedschaft im Landessportbund. Die Regelung gilt ab 01.01.2012. Der Verband gibt dafür spezielle und attraktive Kinderangelausweise und Beitragsmarken aus. In seiner Sitzung am 05.03.2012 hat der Vorstand des ASV vorbehaltlich der Beschlussfassung in der nächsten Jahreshauptversammlung festgelegt, für Kinder den ermäßigten Vereinsbeitrag in Höhe von 12,00 € pro Jahr (incl. Verbandsbeitrag) zu erheben. Interessenten können sich ab sofort an den Geschäftsführer wenden.
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